Semanux

Endnutzer­lizenz­vereinbarung für Semanux Access Pro

Diese Endnutzerlizenzvereinbarung ist die Lizenzvereinbarung unter der Sie Semanux Access nach Kauf oder Abonnement nutzen können.

Diese Endnutzerlizenzvereinbarung ist nicht…

Bitte beachten Sie, dass diese Endnutzerlizenzvereinbarung nicht für „Semanux Access Flex“ & „Semanux Access Free“ gültig ist. Stattdessen gilt die Endnutzer­lizenz­vereinbarung für Semanux Access Flex & Free.

Diese Endnutzerlizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA“) ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen als Endnutzer und der Semanux GmbH, Abraham-Wolf-Str. 56, 70597 Stuttgart (nachfolgend „Semanux“) über die Nutzung des Produktes „Semanux Access Pro“, einer Software zur innovativen, multimodalen Bedienung eines Computers mit dem Kopf und anderen Eingabemöglichkeiten, wie in Anlage 1 („Leistungsbeschreibung“) beschrieben, die von Semanux entwickelt wurde (nachfolgend „Software“).

Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht zur Benutzung der Software als Teil eines Gesamtsystems von dem Verkäufer des Gesamtsystems direkt bzw. über eine Krankenkasse erworben haben. Das Ihnen in diesem Rahmen eingeräumte Recht zur Nutzung der Software muss dem in dieser EULA eingeräumten Nutzungsrecht entsprechen: Ihr Verkäufer ist Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle gewährleistungsrechtlichen Fragen. Die hiesigen EULA dienen nur dazu, hinsichtlich der Benutzung der Software ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Semanux zu etablieren.

(1) In der EULA werden die Bedingungen geregelt, unter denen Sie die Software nutzen dürfen. Durch die Annahme der EULA oder die Verwendung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen der EULA einverstanden.

(2) Eine entgeltliche Leistungsbeziehung zwischen Semanux und Ihnen wird durch diese EULA nicht begründet. Die Zahlung einer Lizenzgebühr ist allein Gegenstand der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Distributor, von dem Sie die Software als Bestandteil einer Hardware-Software-Kombination auf einem spezifischen Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen.

(1) Sie erhalten mit Abschluss der EULA das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbeschränkte und örtlich auf das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Republik Türkiye und das Vereinigte Königreich beschränkte Recht, die auf einem Computer installierte Software im maschinenlesbaren Format nach Maßgabe der EULA auszuführen („Lizenz“).

(2) Die mit der Lizenz erfolgte Rechteeinräumung umfasst das Recht, von Semanux bereitgestellte Updates der Software für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Aktivierung der Lizenz zu beziehen. Die Inanspruchnahme von Updates ist freiwillig. Soweit mit einem Update neue Softwarefunktionen eingeführt werden, begründet dies keinen Anspruch von Ihnen darauf, dass diese auch bei künftigen Updates aufrechterhalten bleiben.

(1) Die Software darf unter der Lizenz nach § 2 der EULA nur genutzt werden, wenn und soweit die Systemanforderungen gemäß Anlage 2 („Systemanforderungen“) erfüllt sind.

(2) Semanux ist für Schäden, die auf der fehlenden Einhaltung der geltenden Systemanforderungen beruhen, nicht verantwortlich.

(1) Die Bereitstellung der Software erfolgt dadurch, dass ein von Semanux autorisierter Distributor diese auf einem Computer installiert und Ihnen als Teil einer Software-Hardware-Lösung zur Verfügung stellt. Semanux selbst schuldet Ihnen weder eine Bereitstellung noch eine Installation oder Integration der Software auf einem Computer.

(2) Damit Sie die Software nach Maßgabe der EULA auf dem Computer ausführen können, muss die Lizenz zuvor mit einem Aktivierungscode aktiviert werden. Der für die Aktivierung der Lizenz erforderliche Aktivierungscode wurde Ihnen von einem von Semanux autorisierten Distributor übermittelt. Für die Aktivierung der Lizenz für die Nutzung der Software ist eine einmalige Internetverbindung erforderlich. Jede Umgehung des Erfordernisses der Aktivierung einer Lizenz durch einen Aktivierungscode und jede eigenmächtige, nicht von Semanux autorisierte und gegen diese EULA verstoßende Softwarenutzung ist untersagt.

(3) Die Aktivierung einer Lizenz erfolgt für einen spezifischen Computer und individuell für Sie als Endnutzer, wobei die aktivierte Lizenz über einen sog. „Fingerprint“ der Computerhardware eineindeutig mit dem spezifischen Computer verknüpft wird und diesem fest zugeordnet wird. Eine Aktivierung einer Lizenz auf mehreren Computern sowie eine Nutzung einer Lizenz auf einem Computer durch mehrere Endnutzer und jede Umgehung der vorbeschriebenen technischen Verknüpfung ist untersagt. Eine Übertragung einer aktivierten Lizenz von einem Computer auf einen anderen kann auf Wunsch des Kunden nur durch Semanux nach billigem Ermessen veranlasst werden. Hierzu ist die Deaktivierung des bisherigen Computers und die Aktivierung eines anderen Computers mit einem neu bereitgestellten Aktivierungscode erforderlich.

(1) Vorbehaltlich des Inhalts einer gewährten Lizenz und soweit nicht ausdrücklich in dieser EULA geregelt oder anderweitig vereinbart, erwerben Sie keine Rechte an der Software oder der Dokumentation. Sämtliche von Semanux bereitgestellte Software und Dokumentation, alle Kopien, Zusammenstellungen, derivativen Produkte, programmatischen Erweiterungen, Patches, Revisionen und Updates zu der oder in Bezug auf die Software sowie sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken- und Handelsnamen und jegliche anderen durch Rechtsvorschriften geschützten Erfindungen, Designs und Informationen, die in einem der vorstehend beschriebenen Gegenstände enthalten sind, befinden sich und verbleiben im Eigentum bzw. der Inhaberschaft von Semanux.

(2) Es ist Ihnen untersagt, die in § 5 (1) genannten Rechte oder Ansprüche auf Einräumung oben genannter Rechte an der Software oder der Dokumentation geltend zu machen und insbesondere Schutzrechte an der Software anmelden oder gegenüber Semanux oder Dritten zu beanspruchen.

(3) Mit Ausnahme von §§ 69d, 69e UrhG ist es dem Kunden untersagt, zu versuchen, jeglichen Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen einer Software zu rekonstruieren, zu dekompilieren oder zu entschlüsseln oder dies einem Dritten zu gestatten. Sofern nicht anderweitig in dieser EULA nebst Anlagen geregelt oder anderweitig ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, ist es Ihnen untersagt, die Software zu ändern, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, weiterzuvermieten oder sonst Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Unberührt bleibt Ihr Recht, die auf einem spezifischen Computer installierte Software nach Maßgabe dieser EULA auszuführen.

(4) Sie sind verpflichtet, Semanux sämtliche Ihnen bekannten oder künftig bekanntwerdenden Verstöße gegen diese Bestimmungen oder sonstige Verletzungen von Rechten von Semanux an der Software unverzüglich mitzuteilen.

(1) Die Gebühr für die Überlassung der Software und die Gewährung eines Nutzungsrechts nach Maßgabe von § 2 bemisst sich nach den Bestimmungen des Vertrages, der zwischen Ihnen und dem von Semanux autorisierten Distributor, welcher Ihnen die Software als Teil einer Hardware-Software-Lösung zur Verfügung stellt, geschlossen wird.

(2) Eine gesonderte Gebühr für die Erteilung der Lizenz nach dieser EULA wird von Semanux Ihnen gegenüber nicht erhoben.

Semanux leistet Ihnen gegenüber keine Gewähr, dass die Software eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Funktionsumfang aufweist und frei von Mängeln ist. Etwaige Gewährleistungsrechte wegen Mängeln der Software richten sich allein nach der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Distributor, von dem Sie die Software als Bestandteil einer Hardware-Software-Lösung bezogen haben.

(1) Semanux haftet unbeschränkt bei (i) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (ii) für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, (iii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aus Art. 82 der Verordnung 2016/679/EU (DSGVO) oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften nach den dortigen Maßstäben sowie (iv) im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Semanux haftet des Weiteren für die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), im Falle einfacher (leichter) Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden und vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung von Semanux besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organmitgliedern von Semanux.

Sie haben die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.

Semanux ist zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Semanux können Sie der Datenschutzerklärung für die Software entnehmen.

(1) Die Anlagen zu der EULA stellen einen essentiellen Teil derselben dar.

(2) Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei diese EULA im Ganzen oder einzelne Rechte oder Verpflichtungen daraus übertragen oder abtreten. Jede derartige Übertragung oder Abtretung ist unwirksam. Ungeachtet des Vorstehenden darf (i) eine Partei diese Vereinbarung an einen Dritten übertragen, der deren hiermit verbundene Geschäftsaktivitäten vollumfänglich oder nahezu vollumfänglich infolge einer Fusion, Veräußerung von Anteilen oder Vermögensgegenständen oder durch ein ähnliches Rechtsgeschäft übernimmt, und (ii) Semanux sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung Dritter bedienen, sofern Semanux für Pflichtverstöße weiterhin haftet.

(3) Diese EULA unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist jeweils Stuttgart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser EULA nach gegenwärtigen oder künftigen Gesetzen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die EULA im Übrigen vollumfänglich in Kraft und wirksam. Soweit es sich bei der ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung um eine wesentliche Vertragsbestimmung handelt, verpflichten sich die Parteien, gemeinsam über eine wirksame alternative Bestimmung zu verhandeln.

Mit unserer innovativen Software Semanux Access können Nutzer*innen ihren Computer mit dem Kopf und anderen Eingabemöglichkeiten steuern.

  • Kopfrichtungserkennung über Webcam.
  • Mimikerkennung über Webcam.
  • Desktop-Überblendungen mit Schwellzeit-Buttons auf einem Monitor.
  • Emulation von Links-, Doppel- und Rechtsklicks der Maus.
  • Emulation von Mausbewegungen.
  • Virtuelle Tastatur zur Eingabe von Texten.
  • Emulation von Sondertasten wie Mediensteuerung über die virtuelle Tastatur.
  • Anbindung und Konfiguration einer Auswahl von externen Eingabegeräten von Fremdherstellern.
  • Ein Computer mit aktiviertem Microsoft Windows 10 Version 21H1 in den Editionen: Home, Pro, Pro for Workstations, Enterprise, Education, Pro Education (nicht: Home oder Pro im S-Modus oder eine Enterprise-LTSC-Variante), nur 64-Bit-Versionen, oder
  • ein Computer mit aktiviertem Microsoft Windows 11 Version 21H2 in den Editionen: Home, Pro, Pro for Workstations, Enterprise, Education, Pro Education, nur 64-Bit-Versionen, oder
  • ein Computer mit macOS 13.
  • Prozessor mit x86-64-Architektur oder arm64-Architektur (nur macOS); mind. 2 Kerne mit jeweils mind. 2,0 GHz.
  • Grafikkarte und Grafikkartentreiber mit Unterstützung für mindestens DirectX 12, OpenGL 3.3 oder Vulkan 1.1.
  • 4 GB Arbeitsspeicher.
  • 2 GB freier Festplattenspeicher.
  • Bildschirm mit einer Auflösung von 1280 x 768 Pixel oder höher.
  • Administratorrechte.
  • Einmalig Internetverbindung zur Softwareaktivierung.
  • Internetverbindung zur Nutzung des interaktiven Online-Hilfebereichs.
  • Webcam mit mind. 0.9 Megapixel Auflösung und 30fps; nicht verdeckt.
  • Mikrofon; nicht abgedeckt.
  • Zustimmung zur Endnutzerlizenzvereinbarung notwendig.